NEWSLETTER-ZUSTELLUNGSVORSCHRIFTEN
1. Allgemeine Bestimmungen
Diese Bestimmungen (im Folgenden: „Bestimmungen“) legen die Regeln und Bedingungen für die Zustellung des Newsletters an den Online-Shop „AKSIL“ fest, der unter der Internetadresse b2b.aksil.pl (im Folgenden: „Shop“) betrieben wird.
Bei den Verordnungen handelt es sich um die in Art. 3 genannten Verordnungen. 8 des Gesetzes vom 18. Juli 2002 über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege (nachfolgend „Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege“ genannt).
Der Newsletter wird von einem Unternehmen bereitgestellt, das unter dem Namen AKSIL Fabryka Specjalistyczne Wyrobów Lakierowych sp. z o.o. geschäftlich tätig ist. (Anschrift des ständigen Unternehmenssitzes: Pustków 365d, 39-205 Pustków, eingetragen im Zentralregister für Informationen zur Geschäftstätigkeit, das vom für Wirtschaft zuständigen Minister geführt wird, NIP: 872 23 36 742, REGON: 180382298 (im Folgenden: „Lieferant“).
Der Kontakt mit dem Lieferanten ist möglich über:
E-Mail – an: kontakt@aksil.pl;
herkömmliche Post – an folgende Adresse: Pustków 365d, 39-205 Pustków;
Telefon – unter +48 14 682 76 14,
Bevor der Newsletter abonniert wird, ist der Abonnent verpflichtet, die Bestimmungen und die Datenschutzrichtlinie zu lesen.
In Angelegenheiten, die in dieser Ordnung nicht geregelt sind, gelten die Bestimmungen der Ladenordnung, einsehbar unter: […] (im Folgenden: „Ladenordnung“).
2. Definitionen
Die in der Verordnung verwendeten Wörter in Großbuchstaben haben folgende Bedeutung:
Lieferant - Begriff definiert in § 1 Abs. 3 der Verordnung;
Verbraucher – eine natürliche Person, die mit dem Lieferanten ein Rechtsgeschäft abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann;
Newsletter – digitaler Inhalt im Sinne der Bestimmungen des Verbraucherrechtsgesetzes, einschließlich kommerzieller Informationen zu den aktuellen Aktivitäten des Lieferanten (einschließlich Informationen zu neuen Produkten und Werbeaktionen, die im Geschäft verfügbar sind);
Nichteinhaltung – dies bedeutet die Nichteinhaltung des Newsletters mit dem Newsletter-Zustellungsvertrag (die Kriterien zur Beurteilung der Konformität des Newsletters mit dem Newsletter-Zustellungsvertrag sind in Art. 43k Abs. 1-2 des Verbraucherschutzgesetzes festgelegt);
Datenschutzrichtlinie – ein Dokument mit Informationen zur Verarbeitung der personenbezogenen Daten der Abonnenten durch den Anbieter;
Unternehmer - eine natürliche Person, eine juristische Person oder eine Organisationseinheit ohne Rechtspersönlichkeit, der durch besondere Vorschriften Rechtsfähigkeit verliehen wird, die im eigenen Namen eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausübt;
Unternehmer mit Verbraucherrechten - eine natürliche Person, die eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit in eigenem Namen ausübt und mit dem Lieferanten einen Vertrag abgeschlossen hat, der in direktem Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit steht, für diese Person jedoch keinen beruflichen Charakter hat und sich insbesondere aus dem Gegenstand der von ihr ausgeübten gewerblichen Tätigkeit ergibt;
Verordnung - Begriff definiert in § 1 Abs. 1 der Verordnung;
Ladenordnung – Begriff definiert in § 1 Abs. 6 der Verordnung;
Shop - Begriff definiert in § 1 Abs. 1 der Verordnung;
Abonnent – eine Person, die Verbraucher, Unternehmer oder Unternehmer mit Verbraucherrechten ist und mit dem Anbieter einen Vertrag über die Bereitstellung des Newsletters abgeschlossen hat oder Schritte zum Abschluss eines solchen unternommen hat;
Newsletter-Zustellungsvertrag – ein Newsletter-Zustellungsvertrag im Sinne der Bestimmungen des Verbraucherschutzgesetzes, im Rahmen dessen sich der Lieferant verpflichtet, dem Abonnenten den Newsletter auf unbestimmte Zeit kostenlos zur Verfügung zu stellen, und der Abonnent sich verpflichtet, dem Lieferanten personenbezogene Daten zur Verfügung zu stellen;
Verbraucherrechtegesetz – das Gesetz vom 30. Mai 2014 über Verbraucherrechte;
Gesetz über die Erbringung von Dienstleistungen auf elektronischem Wege – der in § 1 Abs. definierte Begriff. 2 der Verordnung.
3. Technische Voraussetzungen
Um den Newsletter zu erhalten, ist es notwendig:
Verbindung zum Internet;
Über Geräte verfügen, die die Nutzung von Internetressourcen ermöglichen;
Verwendung eines Webbrowsers, der die Anzeige von Hypertext-Dokumenten auf dem Gerätebildschirm ermöglicht, die über einen Webdienst mit dem Internet verknüpft sind, und der die Programmiersprache JavaScript unterstützt sowie Cookies akzeptiert;
über ein aktives E-Mail-Konto verfügen.
Abonnenten ist die Verwendung von Viren, Bots, Würmern oder anderen Computercodes, Dateien oder Programmen (insbesondere solchen, die Skript- und Anwendungsprozesse oder andere Codes, Dateien oder Tools automatisieren) im Store untersagt.
Der Anbieter weist darauf hin, dass er die elektronische Übertragung und den Newsletter durch entsprechende logische, organisatorische und technische Maßnahmen kryptographisch schützt, insbesondere um die Daten vor dem Zugriff Dritter zu schützen, unter anderem durch SSL-Verschlüsselung, den Einsatz von Zugangspasswörtern und Antivirenprogrammen oder gegen unerwünschte Software.
Der Lieferant informiert, dass trotz der Anwendung der in Absatz 1 genannten Sicherheitsmaßnahmen 3 oben besteht bei der Nutzung des Internets und der elektronisch bereitgestellten Dienste möglicherweise das Risiko, dass Schadsoftware in das IT-System und das Gerät des Abonnenten eindringt oder dass Dritte Zugriff auf die auf diesem Gerät gespeicherten Daten erhalten. Um das vorgenannte Risiko zu minimieren, empfiehlt der Anbieter den Einsatz von Antivirenprogrammen oder anderen Mitteln zum Schutz der Identität im Internet.
4. Allgemeine Regeln
Der Abonnent ist verpflichtet, den Newsletter in einer Weise zu nutzen, die den Bestimmungen des allgemein geltenden Rechts, den Bestimmungen der Verordnung sowie den guten Sitten entspricht.
Dem Abonnenten ist die Bereitstellung illegaler Inhalte untersagt.
5. Vereinbarung zur Newsletterzustellung
Um den Vertrag über die Zustellung des Newsletters abzuschließen, muss der Abonnent dem Anbieter eine E-Mail-Adresse mitteilen und eine Einverständniserklärung zum Erhalt des Newsletters, zur Kenntnisnahme der Bestimmungen und Datenschutzrichtlinie sowie zur Akzeptanz ihrer Bestimmungen abgeben.
Durchführung der im Absatz genannten Tätigkeiten 1 oben kann auf beliebige Weise erfolgen, insbesondere dadurch, dass der Abonnent das im Store bereitgestellte elektronische Formular ausfüllt.
Der Vertrag zum Newsletterversand wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
Der Anbieter informiert und der Abonnent erkennt an, dass:
Der zugestellte Newsletter unterliegt keinen nachträglichen Aktualisierungen;
Die Häufigkeit und die Termine für die Zustellung des Newsletters sind nicht im Voraus festgelegt und hängen von der aktuellen Situation des Anbieters ab.
Der Newsletter wird per E-Mail an die vom Abonnenten angegebene E-Mail-Adresse zugestellt.
Der Abonnent kann den Newsletter-Liefervertrag jederzeit und ohne Angabe von Gründen mit sofortiger Wirkung kündigen. Darüber hinaus gemäß Art. 27 ff. des Verbraucherschutzgesetzes kann ein Abonnent, der Verbraucher oder Unternehmer mit Verbraucherrechten ist, innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen ab dem Datum des Abschlusses ohne Angabe von Gründen vom Newsletter-Liefervertrag zurücktreten.
Der Rücktritt vom Newsletterversandvertrag bzw. dessen Kündigung, gleich aus welchem Grund, bedarf der Abgabe einer entsprechenden Erklärung des Abonnenten gegenüber dem Anbieter. Die im vorstehenden Satz genannte Erklärung kann abgegeben werden durch:
der Abonnent klickt auf den Link zur Abmeldung vom Newsletter, der mit jedem Newsletter gesendet wird;
der Abonnent dem Lieferanten per E-Mail eine Erklärung über den Rücktritt vom Newsletter-Versandvertrag bzw. dessen Kündigung sendet. Die in diesem Punkt 2 genannte Erklärung kann auch auf dem Formular abgegeben werden, das den Anhang Nr. 2 des Verbraucherrechtsgesetzes bildet.
Der Anbieter wird die Zustellung des Newsletters an den Abonnenten unverzüglich einstellen, nachdem der Abonnent eine der in Ziffer 1 genannten Aktionen durchgeführt hat. 7 oben.
6. Beschwerden zum Newsletter
Die Bestimmungen dieses § 6 gelten nur für Abonnenten, die Verbraucher oder Unternehmer mit Verbraucherrechten sind.
Der vom Lieferanten an den Abonnenten gelieferte Newsletter muss zum Zeitpunkt seiner Lieferung mit der Vereinbarung zur Newsletter-Lieferung übereinstimmen.
Der Anbieter haftet für jegliche Nichtübereinstimmung, die zum Zeitpunkt der Zustellung des Newsletters besteht und innerhalb von 2 (zwei) Jahren ab diesem Zeitpunkt offengelegt wird.
Sollte eine Nichtübereinstimmung festgestellt werden, kann der Abonnent eine Beschwerde mit der Aufforderung einreichen, den Newsletter in Einklang mit der Newsletter-Zustellungsvereinbarung zu bringen.
Die Beschwerde erfolgt per E-Mail an die in § 1 Abs. genannte Adresse. 4 Punkt 1 der Verordnung.
Die Beschwerde sollte Folgendes enthalten:
Vor- und Nachname des Abonnenten;
E-Mail-Adresse;
Beschreibung der festgestellten Nichtübereinstimmung;
Antrag auf Anpassung des Newsletters an die Newsletter-Zustellungsvereinbarung.
Der Anbieter kann die Bereitstellung des Newsletters in Einklang mit dem Newsletter-Liefervertrag verweigern, wenn dies unmöglich ist oder für den Anbieter mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden wäre.
Nach Prüfung der Beschwerde übermittelt der Anbieter dem Abonnenten eine Antwort auf die Beschwerde, in der:
erkennt die Beschwerde an und gibt den geplanten Termin an, bis zu dem der Newsletter in Einklang mit der Vereinbarung zur Newsletterzustellung gebracht werden soll;
sich aus den in Ziffer 2 genannten Gründen weigert, den Newsletter in Einklang mit der Vereinbarung zur Newsletterübermittlung zu bringen. 7 oben;
lehnt die Beschwerde ab, da sie unbegründet ist.
Der Lieferant wird innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Eingang der Beschwerde per E-Mail darauf antworten.
Wird die Beschwerde anerkannt, sorgt der Lieferant auf eigene Kosten dafür, dass der Newsletter innerhalb einer angemessenen Frist ab Eingang der Beschwerde und ohne übermäßige Unannehmlichkeiten für den Abonnenten in Einklang mit der Vereinbarung über die Bereitstellung des Newsletters kommt, wobei die Art des Newsletters und der Verwendungszweck zu berücksichtigen sind. Der geplante Termin zur Anpassung des Newsletters an den Newsletter-Versandvertrag wird vom Anbieter in seiner Antwort auf die Beschwerde mitgeteilt.
Im Falle der Feststellung einer Nichtübereinstimmung kann der Abonnent dem Lieferanten eine Erklärung zum Rücktritt vom Vertrag übermitteln, wenn:
die Einhaltung des Newsletter-Versandvertrags durch den Newsletter ist unmöglich oder erfordert übermäßige Kosten;
Der Anbieter hat den Newsletter nicht in Einklang mit der Vereinbarung über die Bereitstellung des Newsletters gemäß Absatz gebracht. 10 oben;
Die Inkonsistenz bleibt trotz der Versuche des Anbieters bestehen, den Newsletter in Einklang mit der Newsletter-Zustellungsvereinbarung zu bringen.
Die Nichteinhaltung ist erheblich genug, um einen Rücktritt vom Newsletter-Versandvertrag zu rechtfertigen, ohne dass der Anbieter zuvor aufgefordert wird, den Newsletter in Einklang mit dem Newsletter-Versandvertrag zu bringen;
Aus der Erklärung des Lieferanten oder den Umständen geht klar hervor, dass der Lieferant den Newsletter nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder ohne übermäßige Unannehmlichkeiten für den Abonnenten in Einklang mit der Newsletter-Vereinbarung bringen wird.
Die Erklärung zum Rücktritt vom Vertrag kann per E-Mail an die in § 1 Abs. genannte Adresse erfolgen. 4 Punkt 1 der Verordnung.
Die Erklärung über den Rücktritt vom Vertrag sollte Folgendes enthalten:
Vor- und Nachname des Abonnenten;
E-Mail-Adresse;
Newsletter-Zustellungsdatum;
Beschreibung der festgestellten Nichtübereinstimmung;
Angabe des Grundes für die Abgabe der Erklärung, ausgewählt aus den in Absatz 11 oben;
Erklärung des Rücktritts vom Vertrag.
Der Abonnent kann nicht vom Newsletter-Liefervertrag zurücktreten, wenn die Nichtübereinstimmung unerheblich ist.
Wenn der Abonnent vom Newsletterversandvertrag zurücktritt, stellt der Anbieter die Zustellung des Newsletters unverzüglich nach Erhalt der Erklärung über den Rücktritt vom Newsletterversandvertrag ein.
7. Verarbeitung personenbezogener Daten
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter finden Sie in der Datenschutzrichtlinie, abrufbar unter: […].
8. Außergerichtliche Streitbeilegung
Die Bestimmungen dieses § 8 gelten nur für Abonnenten, die Verbraucher sind.
Dem Abonnenten steht die Möglichkeit zu, außergerichtliche Beschwerde- und Schadensregulierungsmethoden zu nutzen.
Detaillierte Informationen über die Möglichkeit des Abonnenten, außergerichtliche Methoden zur Bearbeitung von Beschwerden und Geltendmachung von Ansprüchen zu nutzen, sowie die Regeln für den Zugang zu diesen Verfahren sind in den Geschäftsstellen und auf den Websites verfügbar:
Bezirks- (Kommunal-)Verbraucherbeauftragte und soziale Organisationen, zu deren gesetzlichen Aufgaben der Verbraucherschutz gehört;
Provinziale Handelsinspektionen;
Amt für Wettbewerb und Verbraucherschutz.
Der Abonnent kann auch die Plattform zur Online-Streitbeilegung (ODR) nutzen, die unter folgender Adresse verfügbar ist: http://ec.europa.eu/consumers/odr/.
9. Änderung der Bestimmungen
Der Anbieter kann in folgenden Fällen Änderungen an den Bestimmungen vornehmen:
Änderungen der Lieferantendaten;
Änderungen im Geschäftsumfang des Lieferanten;
der Lieferant beginnt mit der Bereitstellung neuer Dienste, ändert bereits bereitgestellte Dienste oder stellt deren Bereitstellung ein;
Vornahme technischer Änderungen am Newsletter, die eine Anpassung der Bestimmungen der Verordnung erfordern;
gesetzliche Änderungspflicht, darunter die Pflicht zur Anpassung der Ordnung an die aktuelle Rechtslage.
Abonnenten werden über alle Änderungen der Bestimmungen durch Veröffentlichung der geänderten Version auf der Website des Stores informiert. Gleichzeitig wird den Abonnenten die geänderte Fassung der Bestimmungen per E-Mail zugesandt.
Ein Abonnent, der mit der Änderung der Bestimmungen nicht einverstanden ist, kann den Vertrag zur Bereitstellung des Newsletters innerhalb von 7 (sieben) Tagen ab dem Datum des Erhalts der geänderten Version der Bestimmungen per E-Mail mit sofortiger Wirkung kündigen. Das Unterlassen einer Kündigung gilt als Zustimmung zur Änderung der Bestimmungen.
Die Kündigung des Newsletterversandvertrages erfolgt dadurch, dass der Abonnent dem Anbieter eine Erklärung zur Kündigung des Newsletterversandvertrages übermittelt. Die Erklärung nach dem vorstehenden Satz kann per E-Mail an die in § 1 Abs. 1 genannte Adresse übermittelt werden. 4 Punkt 1 der Verordnung.
Unmittelbar nach Erhalt der in Absatz 1 genannten Erklärung 4 genannten Fälle stellt der Anbieter die Zustellung des Newsletters ein.
10. Schlussbestimmungen
Für die Bestimmungen und den Newsletter-Zustellungsvertrag gilt polnisches Recht. Die im vorstehenden Satz getroffene Wahl des polnischen Rechts entzieht dem Verbraucher jedoch nicht den Schutz durch die Bestimmungen des ausländischen Rechts, die nicht durch Vereinbarung ausgeschlossen werden können und die ohne die im vorstehenden Satz getroffene Wahl des polnischen Rechts gelten würden.
Die aktuelle Fassung der Verordnung tritt am 27. März 2024 in Kraft.